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Freiberufler
WIR ERSTELLEN:
Finanzbuchhaltung
Umsatzsteuervoranmeldungen
Gewinnermittlung (Anlage EÜR)
Umsatzsteuererklärung
Betriebswirtschaftliche Auswertung
Prüfung Umsatzsteuerbescheid
* Einzelunternehmer müssen nur bilanzieren, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind oder der Jahresumsatz 600.000 Euro (bis 2015: 500.000 Euro) übersteigt oder der Jahresgewinn 60.000 Euro (bis 2015: 50.000 Euro) übersteigt. Sie können aber auch immer freiwillig bilanzieren. Wählen Sie dieses Produkt, erhalten Sie anstatt einer Gewinnermittlung und des Formulars EÜR eine Bilanz.
** Für nur 10,00 € je Lohnabrechnung bieten wir Ihnen ein Paket, das alle Ihre Bedürfnisse für eine laufende Lohnabrechnung abdeckt.
Im Paket enthalten ist außerdem die Möglichkeit der digitalisierten Ablage für alle relevanten Dokumente des Arbeitnehmers (z.B. Verträge, Urlaubsanträge, Krankenscheine). Damit entfällt die klassische Personalakte in Papierform.
Gewerbetreibende Einzelunternehmer
* Einzelunternehmer müssen nur bilanzieren, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind oder der Jahresumsatz 600.000 Euro (bis 2015: 500.000 Euro) übersteigt oder der Jahresgewinn 60.000 Euro (bis 2015: 50.000 Euro) übersteigt. Sie können aber auch immer freiwillig bilanzieren. Wählen Sie dieses Produkt, erhalten Sie anstatt einer Gewinnermittlung und des Formulars EÜR eine Bilanz.
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GbR, OHG und KG
* Einzelunternehmer müssen nur bilanzieren, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind oder der Jahresumsatz 600.000 Euro (bis 2015: 500.000 Euro) übersteigt oder der Jahresgewinn 60.000 Euro (bis 2015: 50.000 Euro) übersteigt. Sie können aber auch immer freiwillig bilanzieren. Wählen Sie dieses Produkt, erhalten Sie anstatt einer Gewinnermittlung und des Formulars EÜR eine Bilanz.
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UG, GmbH und Ltd.
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